Non-Profit-Organisation – Unterstützungsfonds
Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften können seit 8. Juli einen Antrag auf Zuschusszahlungen beim NPO-Unterstützungsfonds stellen.
Der Antrag wird über die Website www.npo-fonds.at eingebracht und ist grundsätzlich kostenlos. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Es werden eine Vielzahl an Kosten gefördert, wie etwa Mietkosten, Betriebskosten, Versicherungsprämien, Telekommunikation, Kosten für die Antragstellung durch einen Steuerberater, Kosten für Desinfektionsmittel und Aufwendungen für Veranstaltungen, die aufgrund von der Corona-Krise angefallen sind. Auch Personalkosten von Personen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz sind förderbar. Die Kosten müssen zwischen 01.04 und dem 30.09 angefallen sein. Direkt durch die Corona-Krise notwendig gewordene Kosten dürfen bereits ab 10.03. angefallen sein. Zusätzlich kann man einen Struktursicherungsbeitrag beantragen. Das sind 7 % der Einnahmen 2019.
Und wie hoch ist der Zuschuss?
Nun, das kommt darauf an:
Der Zuschuss ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag, wenn diese Summe EUR 3.000,- nicht übersteigt.
Ist die Summe der förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag höher als 3.000 Euro, erhalten Sie höchstens einen Zuschuss in Höhe des Einnahmen-Ausfalls. Einnahmen sind beispielsweise Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Spenden, Leistungsentgelte oder Entgelte aus dem Verkauf von Waren.
Der Antrag auf den Zuschuss muss von einem Steuerberater unterschrieben werden, wenn der Zuschuss über EUR 12.000 beträgt, oder die Einnahmen 2019 über 120.000 lagen, oder im letzten Geschäftsjahr mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigt waren. Die Kosten hierfür werden ebenfalls gefördert.